Vom Jahre 1181 an bis 1803 stand Reken unter der Herrschaft der Fürstbischöfe von Münster.Es war für die Bewohner Rekens eine segensreiche und gute Zeit. Das Sprichwort „Unter dem Krummstab ist gut leben“ hat sich hier in Reken voll bewahrheitet. Das Hofrecht sowie die alten sächsischen Gesetze, die Ecco von Repcon auf Veranlassung des Grafen Höier von Frankenstein gesammelt und im „Sachsenspiegel“ schriftlich niedergelegt hat, Wurden stets eingehalten. Das Domkapitel schützte tatkräftig seine Untergebenen gegen die Machtansprüche der Ritter und Grafen. Eine günstige Stellung der Rekener Bevölkerung blieb erhalten, obwohl ein Großteil der Bauern in Eigenhörigkeit zum Bischof stand. Dies war keine Leibeigenschaft, wie sie heute vielfach von den Geschichtsschreibern dargestellt wird. Wenn es in einer Urkunde heißt: „Der Hof Specking wird an das Kloster Marienborn verkauft“, so war das nicht ein Kauf im heutigen Sinne, sondern eine Unterstellung an das Kloster, das von der Zeit an alle Abgaben des Hofes erhielt und dessen Verbindlichkeiten übernahm. Dies war der große Unterschied zwischen der Leibeigenschaft und der Eigen- oder Hoflıörigkeit. |